Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Endkunden
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1) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Waren durch Sabrinas Warehouse, Zwieselstrase 14, 83395 Freilassing (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) an den Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet).
 
Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. 
 
 
2) Lieferstörungen
 
Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
 
 
3) Eigentumsvorbehalt
 
Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
 
Wir behalten uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Wir verpflichten uns, unsere Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns.
 
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang an einen Dritten weiter zu veräußern; er tritt uns hiermit aber schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen.
 
 
4) Mängelansprüche (Gewährleistung)
 
Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuchs, so hat er die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang der Ware oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
 
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
 
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
 
5) Haftungsbeschränkung
 
Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:
 
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
 
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 
 
Im Übrigen ist die Haftung, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen, außer wenn wir kraft Gesetzes zwingend haften, insbesondere wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
 
6) Rechtswahl u. Gerichtsstand
 
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
 
Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.